Ausgebettet: Das OLG Köln verbietet Joyn die Einbindung der ARD-Mediathek. Streamer Joyn darf die Mediathek der ARD nicht ohne Erlaubnis einbinden, entscheidet das OLG Köln in zweiter Instanz. Joyn täusche die Nutzer über die Herkunft des Angebots, weil das Portal Aussehen und Inhalt der Mediathek nachahme. Der Streaming-Dienst hatte Anfang 2025 nach gescheiterten Verhandlungen begonnen, Inhalte von ARD, ZDF und Arte ungefragt auf seiner Plattform zu verlinken. weiterlesen auf turi2.de, heise.de, medien.epd.de (€), turi2.de (Background)
Source: Suddeutsche Zeitung March 02, 2026 05:12 UTC