Wenn Rentner umziehen, müssen sie die neue Anschrift unbedingt dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen. Damit es nach einem Umzug mit der Zahlung der Rente weiter klappt, muss die neue Anschrift dem Renten Service der Deutschen Post mitgeteilt werden. Foto: Stephan Scheuer/dpa (Foto: dpa) Bei Umzug neue Adresse meldenNur, wenn die aktuelle Adresse beim Renten Service vorliegt, wird die Rente ausgezahlt. Die Daten werden vom Renten Service dann automatisch an die Rentenversicherung weitergeleitet. Melden sich Betroffene dann mit ihrer neuen Adresse beim Renten Service, wird die Rente wieder überwiesen.
Source: Handelsblatt June 10, 2020 03:00 UTC