Laut Wissenschaftlichem Dienst dürfen Amtsträger auf Social-Media-Kanälen Nutzer nicht pauschal wegen kritischer Kommentare sperren, dies beschränke ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, Informationsfreiheit und Gleichbehandlung (Art. Bei Berufspolitikern ist strittig, ob Social-Media-Kanäle dem öffentlichem Raum zugehören, samt Grundrechtsbindung. Beispiel: Staatsminister Niels Annen blockierte 2019 einen israelischen Journalisten auf twitter, nachdem er einen kritischen Artikel zu Annens Teilnahme an Feier der iranischen Botschaft verfaßte; hier wurde die Sperre nach Abmahnung aufgehoben. Insgesamt ist der Bereich rechtlich unklar. https://www.bundestag.de/resource/blob/914586/WD-10-033-22-pdf.pdf https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/Grundrechte-im-Digitalen/Gutachten-Wischmeyer-Gesellschaft-fuer-Freiheitsrechte-2023-Grundrechtsbindung-unter-dem-Digital-Services-Act.pdf https://www.sueddeutsche.de/medien/niels-annen-twitter-pressefreiheit-jerusalem-post-1.4349608
Source: Suddeutsche Zeitung March 09, 2026 20:08 UTC