Die Gesamtkosten für die Kreuzfahrt mit »Penthouse Suite« und Butler an Bord beliefen sich auf rund 500 000 Euro. Kein »schenkungs-steuerlich« relevanter VorgangDoch die Hamburger Richter widersprachen. Das luxuriöse Geschenk sei kein »schenkungssteuerlich« relevanter Vorgang (FG Hamburg, Az. Da die Kreuzfahrt daran geknüpft war, den Kläger persönlich zu begleiten, habe die Frau darüber nicht frei verfügen können. Daher sei die Mitnahme als bloße Gefälligkeit einzustufen und nicht als »freigebige Zuwendung« im Sinne von § 7 Abs.
Source: Neues Deutschland May 21, 2019 19:30 UTC