Juni 2022 die Klage eines Journalisten, der Redakteur beim Berliner Tagesspiegel ist, gegen das Bundeskanzleramt auf Erteilung von Auskünften zu den im Jahr 2016 vom Bundeskanzleramt bzw. der damaligen Bundeskanzlerin geführten Hintergrundgesprächen abgewiesen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Das Gericht entschied, dass die von dem Redakteur verlangten Informationen zum maßgeblichen gegenwärtigen Zeitpunkt beim Bundeskanzleramt nicht vorhanden seien. Die Informationen zu den Hintergrundgesprächen seien weder in Akten oder Vorgängen des Bundeskanzleramts dokumentiert noch bei im Bundeskanzleramt tätigen Personen abzufragen. Sämtliche Personen, die für das Bundeskanzleramt an den Hintergrundgesprächen teilgenommen haben könnten, seien im Zuge des Regierungswechsels ausgeschieden.
Source: Der Tagesspiegel June 09, 2022 10:36 UTC