Zwar lehnte das Gericht den Eilantrag Nicaraguas zum Stopp deutscher Waffenlieferungen mit 15 zu einer Richterstimme ab. Zentral ist zugleich, dass die Richter dem Antrag Deutschlands auf Abweisung der Klage Nicaraguas wegen Beihilfe zum Völkermord nicht gefolgt sind. Deutschland steht also weiterhin wegen dieses Vergehens vor Gericht, auch wenn ein Urteil nicht in Kürze erwartet werden darf. Das Gericht mahnte auch gegenüber der Bundesregierung die Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention und der Genfer Konvention an und betont seine Sorge angesichts der katastrophalen Situation der palästinensischen Zivilbevölkerung in Gaza. Das Zurückfahren der deutschen Waffenexporte ist bereits ein Erfolg der Klage Nicaraguas.
Source: Die Welt May 02, 2024 08:11 UTC