Deshalb will der Bund den Unternehmen zur Seite springen und lockert das Insolvenzrecht mit Blick auf eine drohende Überschuldung. Unternehmen sollen in dem Fall von der Antragspflicht ausgenommen werden, wenn ihr Fortbestand über den Zeitraum von vier Monaten hinreichend wahrscheinlich ist. Aber: Insolvenzanträge, die nur wegen Überschuldung gestellt werden, sind tatsächlich die Ausnahme.“Insolvenzerleichterung soll trotzdem helfenWas bringt die Insolvenzregelung des Bundes daher überhaupt? „Ob Maßnahmen wie der verkürzte Prognosezeitraum für Insolvenzen wegen Überschuldung den Unternehmen helfen wird, ist schwer abzuschätzen. Wenn nicht mehr überlebensfähige Unternehmen künstlich am Markt gehalten werden, orientieren sich deren Mitarbeiter nicht zu zukunftsfähigen Unternehmen.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung October 11, 2022 06:45 UTC