Einnahmen und Ausgaben aus Vermietung und Verpachtung werden in das Formular Anlage V der Steuererklärung eingetragen. Denn in die Anlage V sind Beträge und Daten einzutragen. Untervermietungen unter Anlage V, Zeile 31 angebenDicke Posten wie Maklerprovision können genauso geltend gemacht werden wie Kontogebühren. Diese werden dann auf die Nutzungsdauer des Gebäudes - normalerweise 40 bis 50 Jahre - verteilt und nicht sofort komplett abgezogen. "Die Einkünfte sind zu versteuerndes Brutto-Einkommen und in der Anlage V Zeile 31 einzutragen", erläutert Waldau-Cheema.
Source: Suddeutsche Zeitung June 10, 2019 02:26 UTC