Hallo,ich benötige für meine Schule (~25km Entfernt, 1 1/2 Fahrzeit ÖPNV) und für meinen Teilzeitjob einen Autoführerschein (B), da die verschiedenen Arbeitsplätze weit von Bahnstationen oder Bushaltestellen entfernt sind. Quelle: https://www.google.de/amp/s/www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verkehr-teenager-allein-am-steuer-sondergenehmigung-mit-hohen-huerden-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-140509-99-05644!ampDie Ämter geben teilweise ein Mindestalter von 17 Jahren an und berufen sich auf eine RICHTLINIE der EU. Dies ist wohl bei dieser Richtlinie, warum auch immer, nicht geschehen, da in der Fahrerlaubnis-Verordnung KEIN Mindestalter genannt wird. Hier ein Ausschnitt:Artikel 74:,,(1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung genehmigen. (2) Ausnahmen vom Mindestalter setzen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus.”Meine Kollegen, sowie auch ich, meinen, dass immer das Nationale Recht gilt.
Source: Suddeutsche Zeitung July 31, 2022 05:50 UTC