Die Behörden und die Glyphosat-Hersteller wiederum verweisen darauf, dass alle Zulassungsbehörden weltweit den Unkrautvernichter stets als „nicht krebserregend“ eingestuft hätten. Für die EU-Zulassung sind die Bewertungen der EU-Behörden entscheidend. Und da die EU-Lebensmittelbehörde (EFSA) und die EU- Chemikalienagentur die Argumentation des BfR übernahmen, standen bis vor Kurzem alle Zeichen auf Wiederzulassung. Die Behörde habe die Bewertungen und Schlussfolgerungen der Antragsteller nicht nur kopiert, sondern auch geprüft und kommentiert. Doch die Beispiele, die der EFSA-Experte dafür anführte, stammen alle aus Kapiteln, die nie unter Plagiatsverdacht standen.
Source: Der Tagesspiegel October 25, 2017 16:07 UTC