Eines ist dabei aber immer gleich: Welches Gericht zuständig ist, steht fest, die Zuständigkeiten sind gesetzlich geregelt. Beleidige ich beispielsweise vor meiner Haustür jemanden und derjenige verklagt mich, ist ein einzelner Richter am Amtsgericht Jena zuständig (sofern es überhaupt zur Verhandlung kommt). Wer genau vor mir sitzt, steht auch vorher fest, da sich die Richter an einem Gericht selbst verwalten und sich in Eigenregie feststehende, einsehbare Geschäftsverteilungspläne geben. Wir halten dieses »Recht auf den gesetzlichen Richter« in einem Rechtsstaat für selbstverständlich, falls wir überhaupt über so etwas nachdenken. Ich habe mich vor Jahren einmal mit einem Richter am hiesigen Amtsgericht unterhalten, der mir erklärte, dass es in der DDR-Justiz ganz anders lief.
Source: Die Welt May 20, 2023 18:34 UTC