Und genau deshalb geht es in dieser Geschichte nicht nur um viel Geld, sondern auch um die Chancengleichheit in der Demokratie. Die Abgeordneten dürfen die Mitarbeiter zwar nur zur Unterstützung bei der Erledigung ihrer parlamentarischen Arbeit einsetzen, so steht es im Gesetz. Die Karlsruher Richter forderten den Bundestag damals auf, "zur Wahrung der Chancengleichheit der Parteien" durch "ergänzende Regelungen" dafür zu sorgen, dass "der Verwendung von Abgeordnetenmitarbeitern im Wahlkampf verstärkt entgegengewirkt wird". Dort heiße es jetzt: "Ausgeschlossen ist die Erstattung für Tätigkeiten der Mitarbeiter, die nicht der Unterstützung bei der Erledigung der parlamentarischen Arbeit dienen." Der Ältestenrat habe "eine Klarstellung zu den zulässigen Tätigkeiten für Mitarbeiter von Abgeordneten beschlossen", sagt ein Fraktionssprecher.
Source: Suddeutsche Zeitung December 16, 2019 17:38 UTC