Die Mieter haben sich wegen der fehlenden Beseitigung der Latexfarben und der Dübellöcher schadenersatzpflichtig gemacht. Dagegen haben sie trotz Fristsetzung verstoßen, in dem sie die von ihren aufgebrachten kräftigen Latexfarben weder beseitigt noch entsprechend behandelt haben. Anspruch auf SchadenersatzEin Vermieter hat Anspruch auf Schadenersatz, wenn er eine übermäßige Anzahl von Dübellöchern übermalen muss. Ein weiteres Zimmer der Wohnung erhielt eine Holzverkleidung, welche das Bohren von etwa 50 bis 60 Dübellöchern erforderte. Das Anbringen von Dübellöchern gehöre dann nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch, wenn es sich um übermäßig viele Dübellöcher handelt, so das Amtsgericht weiter.
Source: Neues Deutschland October 27, 2020 20:26 UTC