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Verträge, Gewissen, Grundgesetz (neues-deutschland.de)


Übrigens: Der erste Antrag zur Ehe für Alle im Bundestag kam von der Linksfraktion und das war 2013. Von der Ehe für Alle ist keine Rede, es handelt sich dabei um ein vom medienpolitischen Betrieb geprägtes Schlagwort. Mit dem Hinweis auf die Möglichkeit eines solchen Wandels hatte Karlsruhe aber zu erkennen gegeben, dass sich die Zeiten ja durchaus ändern könnten. Die »Gewissensentscheidung«Es steht dort weder konkret, dass die Ehe für Alle nicht zum Thema gemacht werden dürfe, noch bedeuten die Formulierungen für sich genommen, die Ehe für Alle könne doch zum gemeinsamen Gegenstand der Koalition werden. Die steht mit dem Grundgesetz auf Kriegsfuß, in dem es zu den Abgeordneten heißt, sie seien »Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen«.


Source: Neues Deutschland June 28, 2017 06:25 UTC



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