Am Mittwoch verurteilt die Kammer unter Vorsitz von Richterin Michaela Wawerla den Angeklagten am Ende dieses Indizienprozesses zu acht Jahren Haft. Als das Mädchen nach dem Besuch beim Angeklagten wieder in der Wohnung der Mutter war, soll es die Plombe erbrochen haben. Es gebe „keine objektive Nachweisbarkeit der Schuld“ seines Mandanten und es fehle ein Motiv. Daher gelte: „Im Zweifel für den Angeklagten.“Er führt zahlreiche Argumente auf, die in seinen Augen gegen die Schuld seines Mandanten sprechen. Die Nebenklägerin habe erst zehn Minuten, nachdem sie die Plombe im Erbrochenen gesehen habe, den Notruf getätigt, betont der Wahlverteidiger.
Source: Suddeutsche Zeitung March 19, 2026 12:07 UTC