Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem behandeln - News Summed Up

Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem behandeln


Er steht in der Westlobby, Dutzende Fernseh- und Handykameras auf sich gerichtet, und kommentiert die Nachricht des Tages: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Auf Nachfrage räumt er ein, dass die Eilentscheidung des Gerichts vorläufig sei; AfD und Verfassungsschutz haben den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten. Die AfD hatte gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz geklagt. Der vom Verfassungsschutz im Mai vergangenen Jahres abgegebenen Bewertung der AfD als gesichert extremistisch sei das Gericht „in seinem Beschluss vom heutigen Tag nicht gefolgt“. Verfassungsschutz gab Stillhaltezusage abDie AfD klagte gegen die Hochstufung und gegen die öffentliche Bekanntgabe; zeitgleich stellte sie einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat.


Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung February 27, 2026 09:39 UTC



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