Nennenswerte Zinsen gibt es seit langem so gut wie nirgendwo mehr, das wissen Sparerinnen und Sparer aus leidvoller Erfahrung. Einzig die Finanzbehörden halten an ihrem vor Jahrzehnten festgelegten Steuerzins von 6 Prozent im Jahr fest. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 sei der hohe Zinssatz verfassungswidrig. Geld zurück gibt es aber nur bis 2019 – ab diesem Jahr ordnete das Verfassungsgericht eine rückwirkende Korrektur an (Aktenzeichen 1 BvR 2237/14 u.a.). Der einheitliche Zinssatz wurde vor langer Zeit, im Jahr 1961, bei 0,5 Prozent monatlich festgelegt, das entspricht 6 Prozent im Jahr.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung August 18, 2021 07:36 UTC