Verfassungsgericht: Hohe Steuerzinsen verfassungswidrig - News Summed Up

Verfassungsgericht: Hohe Steuerzinsen verfassungswidrig


Nennenswerte Zinsen gibt es seit langem so gut wie nirgendwo mehr, das wissen Sparerinnen und Sparer aus leidvoller Erfahrung. Einzig die Finanzbehörden halten an ihrem vor Jahrzehnten festgelegten Steuerzins von 6 Prozent im Jahr fest. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 sei der hohe Zinssatz verfassungswidrig. Geld zurück gibt es aber nur bis 2019 – ab diesem Jahr ordnete das Verfassungsgericht eine rückwirkende Korrektur an (Aktenzeichen 1 BvR 2237/14 u.a.). Der einheitliche Zinssatz wurde vor langer Zeit, im Jahr 1961, bei 0,5 Prozent monatlich festgelegt, das entspricht 6 Prozent im Jahr.


Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung August 18, 2021 07:36 UTC



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