März hat die Staatsschutzkammer des Landgerichts die Anklage der Staatsanwaltschaft Flensburg, mit der unserer Mandantin wegen ihrer Aktivitäten für die Gruppierung die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach Paragraph 129 StGB vorgeworfen wurde, nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Das Gericht hat somit den Versuchen der Strafverfolgungsorgane, den Paragraph 129 gegen politisch missliebige Akteure zu instrumentalisieren, einen Riegel vorgeschoben. Mit ihren Klebeaktionen oder mit der Aktion gegen die Pipeline hat die Gruppe also nicht die öffentliche Sicherheit gefährdet? Zu Recht hat das Landgericht Flensburg deshalb klargestellt, dass es nicht der öffentliche Diskurs, sondern der öffentliche Friede als Bestandteil der öffentlichen Sicherheit ist, der durch Paragraph 129 StGB geschützt wird. Das Landgericht Flensburg sagt, dass die von Autofahrern verübte Selbstjustiz in keinem Fall mit den Folgen der genannten Sprühaktionen vergleichbar sei.
Source: Junge Welt April 10, 2026 23:34 UTC