Urteil: Resturlaub verfällt und verjährt nicht mehr grundsätzlich. - News Summed Up

Urteil: Resturlaub verfällt und verjährt nicht mehr grundsätzlich.


Ferien-Fest­legung: Urlaubstage von Beschäftigten verfallen und verjähren nicht mehr grund­sätzlich nach 15 Monaten, urteilt das Bundes­arbeits­gericht in Erfurt. Sie verfallen nur dann, wenn Arbeitgeber ihre Angestellten zuvor darauf hingewiesen haben, dass ihnen Urlaub zusteht, der verfallen könnte. Ohne einen solchen Hinweis können Ansprüche aus früheren Jahren geltend gemacht werden. handelsblatt.com


Source: Handelsblatt December 20, 2022 15:08 UTC



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