Ferien-Festlegung: Urlaubstage von Beschäftigten verfallen und verjähren nicht mehr grundsätzlich nach 15 Monaten, urteilt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Sie verfallen nur dann, wenn Arbeitgeber ihre Angestellten zuvor darauf hingewiesen haben, dass ihnen Urlaub zusteht, der verfallen könnte. Ohne einen solchen Hinweis können Ansprüche aus früheren Jahren geltend gemacht werden. handelsblatt.com
Source: Handelsblatt December 20, 2022 15:08 UTC