Büdingen entzog den vier Stadtverordneten der rechtsextremen Partei das jährliche Fraktionsgeld. Der Anwalt der Partei, Peter Richter, ging mit einem Normenkontrollantrag gegen Büdingen vor. Die Partei sei zu schwach, um die Demokratie zu gefährden, hieß es. Und der Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle, tippte im Vorwort zum Urteil den „Entzug der staatlichen Finanzierung“ an, über den „der verfassungsändernde Gesetzgeber“ zu entscheiden habe. Die Änderung der Entschädigungssatzung durch die Stadtverordnetenversammlung ist nun aber erst mal gescheitert.
Source: Der Tagesspiegel April 05, 2017 15:45 UTC