Urteil: Bußgelder drohen nur bei vorsätzlichen DSGVO-Verstößen. - News Summed Up

Urteil: Bußgelder drohen nur bei vorsätzlichen DSGVO-Verstößen.


Daten­schutz: Unter­nehmen droht bei DSGVO-Verstößen nur dann ein Bußgeld, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig handeln, urteilt der EuGH. Im konkreten Fall ging es u.a. um den Immobilien­konzern Deutsche Wohnen, gegen den 2019 eine Geldbuße von 14,5 Mio Euro im Rahmen der Daten­schutz­verordnung verhängt wurde. Der Konzern hatte sich dagegen gewehrt. faz.net (€)


Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung December 05, 2023 22:22 UTC



Loading...
Loading...
  

Loading...

                           
/* -------------------------- overlay advertisemnt -------------------------- */