Urteil - Büromiete zählt nicht mit - News Summed Up

Urteil - Büromiete zählt nicht mit


Mieter, deren Wohnung vorher als Büro vermietet war, schulden ihrem Vermieter in Gegenden mit der Mietpreisbremse nicht die möglicherweise überhöhte Vormiete. In Regionen mit Mietpreisbremse darf der Vermieter höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent verlangen. Diese Ausnahme greift nach dem Urteil aber nur, wenn die Wohnung bisher zum Wohnen vermietet wurde, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Ein Vermieter, der zuletzt gewerblich vermietet habe, könne sich nicht darauf berufen, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (Az. Das Landgericht Berlin muss den Streit nun erneut verhandeln, weil bisher zur ortsüblichen Vergleichsmiete nichts festgestellt wurde.


Source: Suddeutsche Zeitung October 28, 2020 17:59 UTC



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