Unzulässige Berichterstattung: Stefan Kuntz gewinnt auch gegen "Stern" - News Summed Up

Unzulässige Berichterstattung: Stefan Kuntz gewinnt auch gegen "Stern"


Die Berichterstattung des Stern über Stefan Kuntz war in zentralen Teilen unzulässig. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg entschied am 9. März per einstweiliger Verfügung – wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung –, dass das Magazin nicht mehr den Verdacht verbreiten darf, der frühere Sportvorstand des Hamburger SV habe mindestens fünf Frauen sexuell belästigt (Az. : 324 O 108/26). Der Stern kann gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen.


Source: Suddeutsche Zeitung March 12, 2026 12:47 UTC



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