Die Berichterstattung der Bild am Sonntag sowie der Online-Ausgaben bild.de und sportbild.de über Stefan Kuntz war unzulässig. Die Entscheidung kommt einem Komplettverbot der Bild-Berichterstattung gleich, da sie sich auf alle Passagen bezieht, in denen der Verdacht erhoben wird, Kuntz habe Frauen sexuell belästigt. Zudem dürfe die Veröffentlichung nicht vorverurteilend sein, also den Eindruck erwecken, „der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen Handlung bereits überführt“. Möchte der Verein die erhoben Anschuldigungen gegen Cunts aufrechterhalten, muss er nun Beweise liefern und das kann er nicht. Auch die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete, dass fünf Frauen intern Vorwürfe erhoben hätten.
Source: Suddeutsche Zeitung February 13, 2026 06:36 UTC