Die Erziehung teilen sie sich mit der Mutter also auf, den Unterhalt müssen sie aber voll bezahlen. AnzeigeDie Bundesregierung will die geplante Reform des Sorge- und Umgangsrechts für Trennungskinder mit einer Reform des Unterhaltsrechts verknüpfen. Es verwies lediglich auf das Ende Oktober veröffentlichte Thesenpapier der Expertenarbeitsgruppe „Sorge und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“. Die Arbeitsgruppe war im April 2018 im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzt worden, um den Reformbedarf im Sorge- und Umgangsrecht zu erörtern. AnzeigeEine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung der Resolution selbst bestehe nicht, eine Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung sei noch nicht erfolgt.
Source: Die Welt December 16, 2019 22:52 UTC