Thermomix TM5 Vorwerk, der Hersteller der Kultküchenmaschine, wird von Verbraucherschützern kritisiert. Geht mal etwas kaputt am Gerät, so gibt der Wuppertaler Hersteller Vorwerk für den Zweitkäufer keine generelle Gewährleistung. Auf der Homepage von Vorwerk heißt es zwar: „Für den Thermomix gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren, die mit der Auslieferung des Küchenhelfers beginnt.“ Doch das gilt offenbar in der Regel nur für den Erstkäufer. „Eine Übertragung der Gewährleistung Ihres Thermomix TM5 auf Dritte ist nicht möglich“, lautete demnach die Auskunft des Hersteller. Die resultiere aus dem Kaufvertrag und der Unterschrift des Kunden – und sei nicht auf Dritte übertragbar.
Source: Handelsblatt September 03, 2016 06:55 UTC