Eine solche Verpflichtung kann Bayern aber gar nicht anordnen, wie das Gericht feststellte. Geklagt hatten zahlreiche Kritiker der neuen Regelungen vom August 2024, darunter die Bildungsgewerkschaft GEW und die Deutsche Friedensgesellschaft in Bayern. Es besagt, dass Hochschulen mit Einrichtungen der Bundeswehr zusammenarbeiten sollen. Das Gericht erlaubte außerdem die in der Neuregelung vorgesehene Zusammenarbeit von Schulen mit Jugendoffizieren der Bundeswehr. Die bayerische GEW bedauerte, dass das Gericht »die Verpflichtung der Schulen zu Auftritten« von diesen Offizieren weiterhin zulässt, wie die Landesvorsitzende Martina Borgendale erklärte.
Source: Die Welt March 12, 2026 17:54 UTC