Der Reporter des Tagesspiegel hatte Auskünfte zu den im Jahr 2016 vom Bundeskanzleramt beziehungsweise der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel geführten Hintergrundgesprächen erhalten wollen. Bei Hintergrundgesprächen handelt es sich um Treffen von Journalisten und Politikvertretern mit dem Ziel, das aktuelle politische Geschehen in der Tiefe zu beleuchten. Den OVG-Angaben zufolge sollte mit der Klage erreicht werden, dass das Kanzleramt über Gespräche im Jahr 2016 Auskunft gebe - mit Datum, Ort, Teilnehmern, Themen und Inhalt der Unterhaltungen. Zudem hatte die Zeitung wissen wollen, bei welchen Hintergrundgesprächen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) 2016 anwesend war. Sämtliche Leute, die für das Kanzleramt an den Hintergrundgesprächen teilgenommen haben könnten, seien im Zuge des Regierungswechsels ausgeschieden, so das OVG.
Source: Der Tagesspiegel June 09, 2022 09:52 UTC