Das Strafurteil hätte aufgrund der von dem Mann nach verbüßter Haft weiterhin ausgehenden Gefährdung Sicherungsverwahrung vorsehen können. Die Verwaltungsrichter, die ihn wegen der Konvertierung zum Christentum vor der Abschiebung nach Afghanistan bewahrten, scheinen versäumt zu haben, die Glaubhaftigkeit zu prüfen. Mehr zum ThemaDie Ausländerbehörde des Landkreises Cham hat den Mann mit elektronischer Fußfessel in eine Flüchtlingsunterkunft nach Arnschwang geschickt. Wie heil ist die Welt von Arnschwang, wenn es einem Polizisten in Notwehr erst mit acht Schüssen gelingt, den Mann zu stoppen? Eisern bleibt auch in diesem Fall nur der Bundestagesabgeordnete Mayer, der die Buchstaben des Gesetzes und seine Unerbittlichkeit liebt, darüber aber die Grauzonen ausblendet.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung June 29, 2017 04:58 UTC