Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde einer türkischen Richterin gegen ihre Entlassung und Inhaftierung nach dem gescheiterten Putschversuch vom 15. Die Straßburger Richter erklärten die Beschwerde am Donnerstag für nicht zulässig, weil die 30 Jahre alte Frau in der Türkei nicht alle Instanzen durchlaufen habe. Sie hätte zunächst eine Beschwerde vor dem türkischen Verfassungsgericht einreichen müssen, begründete der Gerichtshof seine Entscheidung. Betroffen sind das Bildungswesen, die Medien, die Streitkräfte und die Justiz. Zuletzt wurde der Herausgeber der türkischen Oppositionszeitung „Cumhuriyet“, Akin Atalay, in Untersuchungshaft genommen.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung November 17, 2016 10:44 UTC