In Istanbul haben Strafgerichte die Fortdauer der Haft für zwei Journalisten angeordnet und sich damit der Forderung des Verfassungsgerichts nach ihrer Freilassung widersetzt. "Die zuständigen Strafgerichte in Istanbul widerrufen am Abend das Urteil des Verfassungsgerichts (dem höchsten Gericht im Land) - und lassen die Journalisten nicht frei", berichtete auch die ARD-Korrespondentin in Istanbul, Katharina Willinger, auf Twitter. Das Verfassungsgericht in Ankara hatte zuvor die Rechte von Sahin Alpay und Mehmet Altan verletzt gesehen und ihre Freilassung verfügt. Verfassungsgericht gab den Journalisten RechtDie beiden und der „Cumhuriyet“-Journalist Turhan Günay, der bereits zuvor aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, hatten individuelle Beschwerde beim Verfassungsgericht eingelegt. Nach Meinung von Experten ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts ein Präzedenzfall für andere Journalisten in türkischer Untersuchungshaft.
Source: Der Tagesspiegel January 11, 2018 15:07 UTC