FeedbackAnzeigeEin Richter in Hessen ließ 2009 einen Angeklagten eine Minute lang "testweise" in eine Gewahrsamzelle sperren. Ein früherer Richter hat eine einjährige Bewährungsstrafe erhalten, weil er einem einstigen Angeklagten einen Ausblick auf die drohende Zukunft gab: Er hatte den wegen Exhibitionismus angeklagten Mann kurzzeitig eingesperrt. Der ehemalige Richter Christoph R. war 2011 schon einmal deshalb angeklagt gewesen, damals sprach ihn das Landgericht Kassel jedoch frei. Damals hatte R. als Richter einen Angeklagten rund eine Minute lang "testweise" für in eine Gewahrsamzelle gesperrt. Zuvor hatte er noch im Brief an den Richter R. um Milde ersucht, was dieser als Schuldeingeständnis bewertete.
Source: Suddeutsche Zeitung June 27, 2017 13:11 UTC