Steuertipp: Unterricht und Dressur sind nicht das Gleiche - News Summed Up

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Steuertipp: Unterricht und Dressur sind nicht das Gleiche


Dies hängt von der Höhe der Bruttorente und dem Jahr des Renteneintritts ab. Wer beispielsweise 2015 in Rente ging, ledig ist und im vergangenen Jahr höchstens 1207 Euro Monatsbruttorente bekommen hat, muss keine Steuererklärung abgeben. Dass diese Einstufung jedoch nur für die Erziehung von Menschen gilt, musste jetzt die Betreiberin einer Blindenführ-Hundeschule erfahren. Den Blindenführhund verkaufte die Trainerin an die jeweilige Krankenkasse, die den Hund als medizinisches Hilfsmittel anerkennt. Begründung: Lediglich Unterricht und Erziehung von Menschen – nicht aber von Tieren – seien steuerrechtlich privilegiert.


Source: Handelsblatt August 21, 2017 09:33 UTC



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