Sie können den zu zahlenden Betrag und die Laufzeit frei wählen - damit sichern Sie auch weiterhin linken Journalismus. Foto: imago images/epdSeit dem Dezember 2015 gibt es in Deutschland ein gesetzliches Verbot der »geschäftsmäßigen Sterbehilfe«. Dagegen klagen nicht nur Vertreter eben jener Sterbehilfevereine aus Deutschland und der Schweiz, deren Aktivitäten mit der Neuregelung eingeschränkt werden sollten. Nach dem 2015 festgelegten Paragrafen 217 Strafgesetzbuch drohen bei einer »geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung« bis zu drei Jahre Haft. Der neue Paragraf schädigt das VertrauensverhältnisZum Auftakt des zweiten Verhandlungstags schilderte einer der klagenden Palliativmediziner die praktischen Probleme mit dem Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe.
Source: Neues Deutschland April 17, 2019 15:11 UTC