In der Gewissheit, dass subjektiv motivierte beleidigende Äußerungen ganz im Sinne des Korpsgeist von der LOStAí´in K. nicht verfolgt werden, kann man sich so richtig austoben. Schon im Jahre 2014 blieb die Äußerung von Oberstaatsanwalt S. in einem Schreiben an einen Oldenburger Rechtsanwalt folgenlos. Aber - bei dem Korpsgeist bei der Oldenburger Staatsanwaltschaft völlig realitätsfern. Oberstaatsanwalt S. kann offensichtlich weiterhin mit dem Segen der LOStAí´in K. gegen elementare rechtliche Grundsätze und höchstrichterliche Entscheidungen handeln. Dies gilt natürlich auch für StaatsanwälteDa haben die LOStAí´in K. und der Oberstaatsanwalt S. der Staatsanwaltschaft Oldenburg offenbar noch einen weiten Weg vor sich.
Source: Suddeutsche Zeitung June 03, 2023 19:52 UTC