Die Stadt Langenhagen in der Nähe von Hannover verkaufte dem Unternehmen nicht nur ein sehr günstiges Grundstück zum Sonderpreis, sondern gewährte ihm darüber hinaus ein Darlehen, all dies verbunden mit einer Verpflichtung: Unbefristet hat die Stadt das Belegungsrecht für die Wohnungen, unbefristet bleiben sie für einkommensschwache Menschen reserviert. Doch unbefristet, wenn auch so vertraglich vereinbart, heißt nicht ewig, kam es dem Unternehmen in den Sinn. Es wollte raus aus der seinerzeit übernommenen Verpflichtung und nach 20 Jahren »Sozialbindung« künftig frei mit den Mietobjekten verfahren. Die Stadt Langenhagen aber pochte auf das »Unbefristet« im Vertrag und lehnte ab, »Gartenheim« klagte. Erst die höchste deutsche Instanz, der Bundesgerichtshof (BGH), schloss sich der Ansicht von »Gartenheim« an und urteilte am Freitag sinngemäß: Unbefristet heißt nicht ewig.
Source: Neues Deutschland February 10, 2019 15:45 UTC