Ganze 4,34 Euro dürfen dann gepfändet werden und auch das gilt nur, wenn keine unterhaltsberechtigten Personen vorhanden sind. © FAZ.NETAuf diese Weise steigt der Anteil des pfändbaren Einkommens von 0,38 Prozent bis auf 47,13 Prozent bei einem Einkommen von 3470 Euro. Hier beginnt die Pfändbarkeit erst bei einem Einkommen von 1810 Euro und beträgt 0,28 Prozent. Von den jeweils nächsten zehn Euro bleiben der Familie stets 5 Euro, so dass von 3470 Euro auch nur knapp 20 Prozent pfändbar sind. Zudem muss er den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens richtig berechnen und ist bei Fehlern wieder schadenersatzpflichtig.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung June 28, 2017 15:42 UTC