FeedbackAnzeigeEin Kölner Media Markt hatte ein Smartphone im Angebot, das zum Zeitpunkt des Verkaufes über 15 "nicht mehr behebbare" Sicherheitslücken" verfügte. Das, so die Verbraucherzentrale, sei eine "wesentliche Information", die den Kunden mitgeteilt werden müsse. Zuvor hatte ein BSI-Mitarbeiter das Gerät in Absprache mit der Verbraucherzentrale besorgt und auf Sicherheitslücken hin untersucht. Händler haben ZwischenpositionDie Verbraucherzentrale hätte sowohl gegen die Firma direkt klagen können als auch gegen Google, den Entwickler von Android. Es gehe der Verbraucherzentrale nicht darum, den Verkauf der Geräte zu verbieten, sagt Steffen, sondern vielmehr darum, Verbrauchern eine informierte Entscheidung zu ermöglichen.
Source: Suddeutsche Zeitung July 19, 2017 05:44 UTC