Als Fatma Tunc am Mittwoch die Maschine am Istanbuler Flughafen besteigen wollte, nahmen Sicherheitsbeamte sie bei der Ausweiskontrolle fest. Sie werde ihn erst zurückerhalten, wenn ihr Mann und ihr Sohn sich in der Türkei den Behörden stellten, sei ihr mitgeteilt worden. Die Befragung habe ihren Ehemann betroffen und den Sohn, der in der Schweiz Asyl gesucht hat, sagte die mit dem Fall befasste Rechtsanwältin Heike Geisweid am Freitag gegenüber jW. »Beunruhigend« findet sie die von türkischen Behörden praktizierte »Sippenhaft«: »Gegen Frau Tunc sind keine Strafverfahren anhängig«, sie sei nicht einmal »politisch auffällig«. »Unter Beachtung der Souveränität und Passhoheit der Türkei« sei dies ausgeschlossen, hieß es.
Source: Junge Welt January 14, 2018 17:18 UTC