Sieg für die Süddeutsche Zeitung im Cum-Ex-Tagebuchstreit - News Summed Up

Sieg für die Süddeutsche Zeitung im Cum-Ex-Tagebuchstreit


Das Urteil: Die SZ durfte auf ihrer Internetseite wörtlich aus den Tagebüchern eines Miteigentümers der in den Cum-Ex-Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank zitieren. Hintergrund: Der Banker Christian Olearius hatte die "Süddeutsche Zeitung" verklagt, die im September 2020 auf ihrer Internetseite einen Bericht mit dem Titel "Notizen aus der feinen Gesellschaft" veröffentlicht hatte - mit Zitaten aus den Tagebüchern. Olearius sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, klagte auf Unterlassung und hatte damit vor dem Landgericht und dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg Erfolg. Dagegen hat die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) Revision beim BGH eingelegt (VI ZR 116/22). Vom OLG Hamburg gab es dazu aber noch keine Entscheidung.


Source: Suddeutsche Zeitung May 16, 2023 12:05 UTC



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