Ein rechtliches Gutachten hat ergeben, dass der Gesetzentwurf des „Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz“ verfassungswidrig ist. Sie hatte das Gutachten bei dem Strafrechtler Fredrik Roggan in Auftrag gegeben. Zumal diese Form der nicht gekennzeichneten Videoüberwachung Roggan zufolge bereits in einem Bundesgesetz zum so genannten „Kleinen Lauschangriff“ definiert sei. Und das Gutachten sei vielmehr ein politisches Eigentor der Linken. „Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass man an kriminalitätsbelasteten Orten in Sachen Videoüberwachung mehr machen kann.“ Überrascht hat den Senator das Gutachten nicht.
Source: Der Tagesspiegel January 19, 2018 13:22 UTC