Bild: ReutersWann ist der Zugriff von Online-Shops auf die Daten ihrer Nutzer rechtmäßig? Gewerbliche Verkäufer müssen gemäß Artikel 5 Konsumenten mit Erklärungen zur Erhebung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen und dem Einsatz von Cookies konfrontieren. Wenn Unternehmen halbwegs sicher sein wollen, dass die Beschaffung der Daten als „rechtmäßig“ gilt, dann müssen sie ihre Online-Kunden motivieren, eine auf „eindeutige und legitime Zwecke“ bezogene „Einwilligung“ zu erteilen. Nach Artikel 7 muss die Bitte um Zustimmung „in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ erfolgen. Politiker und Unternehmen erhalten das Alibi, sie hätten sich um die Verbraucherinteressen bemüht.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung June 05, 2020 04:07 UTC