Auch der Drogeriekönig Erwin Müller hatte in Cum-Ex-Fonds der Schweizer Bank Sarasin investiert. Ihr Vorwurf: Durch ihr Vorgehen erwecke die Anklage den Eindruck, sich mit der Bank Sarasin gemein zu machen. So stellte Eckart Seiths Verteidiger Matthias Brunner einen Befangenheitsantrag gegen den Schweizer Staatsanwalt, der die Anklage gegen die drei Deutschen zunächst vorangetrieben hatte. Die Staatsanwaltschaft sei von der Idee getrieben gewesen, dass die Bank Sarasin ein Opfer sei und staatliche Unterstützung verdient habe. Die Staatsanwaltschaft wiederum hielt dagegen: Es gehe in dem Verfahren darum, dass die Bank Sarasin ausspioniert worden sei.
Source: Handelsblatt March 26, 2019 15:33 UTC