Simon Bergmann, der Anwalt des Rammstein-Sängers Till Lindemann, hatte in der Presse die Recherchemethoden der „Süddeutschen“ kritisiert. Die „Süddeutsche Zeitung“ ist auch in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, dem Anwalt Simon Bergmann Äußerungen zum Vorgehen der Zeitung bei Recherchen zu Metoo-Vorwürfen gegen seinen Mandanten Till Lindemann gerichtlich untersagen zu lassen. Mehr zum Thema 1/„Der Versuch, Kritik an der eigenen Metoo-Berichterstattung im Fall Lindemann gerichtlich untersagen lassen zu wollen, belegt, dass die SZ in diesem Fall ihre Rolle als objektives Recherchemedium längst verlassen hat. Es ist zu begrüßen, das der Verlag hiermit gescheitert ist“, sagte hingegen der Anwalt Simon Bergmann auf Anfrage der F.A.Z. Ins Hauptsacheverfahren, das nach den erfolglosen Anträgen auf einstweilige Verfügung anstünde, will die „Süddeutsche“ nach Auskunft von Martin Schippan voraussichtlich nicht einsteigen.
Source: Suddeutsche Zeitung February 27, 2024 07:53 UTC