Der deutsche Presserat hat zwei Beiträge der SZ moniert, in denen er die Sorgfaltspflicht und die Wahrhaftigkeit verletzt sieht. Das hat die Zeitung nun veröffentlicht, obwohl sie nicht dazu verpflichtet ist. Die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) hat zwei vom Deutschen Presserat ausgesprochene Missbilligungen freiwillig öffentlich gemacht. Dass die „Süddeutsche Zeitung“ die Missbilligung ihrer Beiträge durch den Beschwerdeausschuss des Presserats, der diese Entscheidung Anfang Dezember 2023 traf, nun öffentlich macht, ist ungewöhnlich. Der Presserat hat als Selbstkontrollorgan der deutschen Presse drei Sanktionsmöglichkeiten: den Hinweis, die Missbilligung und die Rüge.
Source: Suddeutsche Zeitung January 17, 2024 18:01 UTC