Lachgas, das zuletzt immer wieder als Partydroge genutzt wurde, darf nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Entsprechende Änderungen im "Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz" sind am Sonntag in Kraft getreten. Demnach dürfen Lachgas-Kartuschen mit einem Füllvolumen von über acht Gramm nicht mehr in Kiosken, an Automaten oder online verkauft werden. Für Minderjährige gilt ein vollständiges Verkaufs- und Besitzverbot.
Source: Neues Deutschland April 12, 2026 08:24 UTC