Jena (dpa) - Sie sollen Mitglieder und Unterstützer der gewaltbereiten Neonazi-Kampfsportgruppe „Knockout 51“ gewesen sein - nun hat das Oberlandesgericht in Jena drei Rechtsextremisten zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. „Sie war vielmehr Teil einer politischen Strategie.“ „Knockout 51“ sei von Anfang an auf die Begehung von Gewaltstraftaten angelegt gewesen. Allerdings sei es nicht das Ziel von „Knockout 51“ gewesen, Menschen zu ermorden oder totzuschlagen. In der Auseinandersetzung mit einem Mann, den „Knockout 51“ als Feind angesehen habe, habe der Mann beispielsweise einen Kopfstoß erhalten. Kriminell ja, aber keine TerroristenDas Gericht stuft „Knockout 51“ vor diesem Hintergrund in seiner Entscheidung erneut als kriminelle Vereinigung ein – anders als der Generalbundesanwalt, der in „Knockout 51“ eine terroristische Vereinigung sieht.
Source: Suddeutsche Zeitung April 01, 2026 21:34 UTC