Um kostenlos an teuren Events teilnehmen zu können, soll sich ein Mann als Redakteur ausgegeben haben. Doch am Ende stimmt die Staatsanwältin zu: Der Angeklagte akzeptiert den Strafbefehl von zehn Monaten auf Bewährung und die Sache ist abgehakt. „Felix Krull von Hamburg“Die Kuriosität des Abschlusses passt zu dem Fall: Der Mann war angeklagt, weil er sich als F.A.Z.-Redakteur ausgegeben haben soll, um kostenlos auf edle Veranstaltungen gehen zu können. Es ist eine ohne Geständnis: „Ich habe den Rat meines Anwalts angenommen“, sagt der Mann bloß, als der Richter nach seiner Zustimmung fragt. Vielleicht ist es ja nur ein komischer Zufall, dass das an einen unvollendeten Roman von Thomas Mann erinnert: „Bekenntnisse des Hochstaplers Felix Krull: Der Memoiren erster Teil.“
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung October 27, 2020 06:56 UTC