SPD müsste bereit sein, den Alleingang zu wagenFrankfurter Rundschau: Die Frauenärztin Kristina Hänel hat die Rolle als "Märtyrerin", die ihr oft angedichtet wurde, nie gewollt. Ihr Gang durch die Instanzen wirft ein Schlaglicht auf das paternalistische Frauenbild, das sich im Paragrafen 219a offenbart. Es ist gut, dass Justizministerin Katarina Barley nach dem Urteil ihre Absicht bekräftigt hat, den Paragrafen 219a zu ändern. Mit bunter Werbung hat ein informierendes Gespräch nichts gemeinsamVolksstimme: Der Paragraf 219a besagt, dass Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten ist. Das Urteil erweckt darüber hinaus den Eindruck, dass ein Schwangerschaftsabbruch etwas Leichtfertiges sei - und Ärztin Kristina Hänel wird so dargestellt, als verkaufe sie ein Kosmetikprodukt.
Source: Neues Deutschland October 12, 2018 20:14 UTC