Der Redaktion von Bild.de wurde vom Deutschen Presserat eine Rüge ausgesprochen, weil die Plattform Video-Sequenzen des Attentäters in einer Moschee in Christchurch/Neuseeland veröffentlicht hat. Der Mann hatte im März die Tötung von über 50 Menschen live ins Internet übertragen. "Bild.de verstieß damit gegen Richtlinie 11.2 des Pressekodex, wonach die Presse sich nicht zum Werkzeug von Verbrechern machen darf". Diese Bilder hätten jedoch gereicht, um Assoziationen zu erzeugen, die weit über das berechtigte öffentliche Interesse an dem Geschehen hinausgingen. Auch die detaillierte, dramatisierende Schilderung und drastische Bebilderung im Begleittext zum Video bedienten nach Ansicht des Beschwerdeausschusses überwiegend Sensationsinteressen.
Source: Der Tagesspiegel June 07, 2019 10:52 UTC